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Grunderwerbsteuer sparen: Welche Extras du vom Kaufpreis abziehen darfst

Die Grunderwerbsteuer ist ein signifikanter Kostenfaktor beim Immobilienkauf, der je nach Bundesland mehrere Prozent des Kaufpreises ausmacht. Doch wussten Sie, dass nicht jeder Euro, den Sie im Zusammenhang mit dem Erwerb ausgeben, auch tatsächlich der Grunderwerbsteuer unterliegt? Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Steuerlast legal mindern können.

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Die Grunderwerbsteuer clever verstehen: Was gehört zur Bemessungsgrundlage?

Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder einer grundstücksgleichen Sache anfällt. Ihre Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Steuersatz des Bundeslandes und bemisst sich grundsätzlich am Wert der Gegenleistung, also dem Kaufpreis der Immobilie. Es ist jedoch entscheidend zu wissen, dass nur die reine Immobilie selbst – also das Grundstück und die darauf befindlichen Gebäude – der Besteuerung unterliegt. Andere Posten, die oft im Rahmen eines Immobilienkaufs mitverkauft oder in Rechnung gestellt werden, können unter Umständen von dieser Bemessungsgrundlage abgezogen werden. Hier liegt ein wichtiges Potenzial zur Steuerersparnis, das Sie nicht ungenutzt lassen sollten.

Diese Extras können Sie vom Kaufpreis abziehen
  • Bewegliches Inventar und Zubehör: Dazu gehören Gegenstände, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind und auch nach einem Auszug mitgenommen werden könnten. Klassiker sind Einbauküchen, Möbelstücke, Lampen, Saunen, Kamineinsätze, Markisen, Gartenhäuser oder sogar Werkzeuge. Wichtig ist, dass diese Posten im Kaufvertrag explizit aufgeführt und einzeln bewertet werden. Achten Sie auf realistische Preise, da das Finanzamt die Angemessenheit prüft.
  • Separate Dienstleistungen des Verkäufers: Wenn der Verkäufer sich vertraglich verpflichtet, bestimmte Reparaturen, Renovierungsarbeiten oder Entrümpelungen nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags durchzuführen und diese Leistungen gesondert in Rechnung gestellt werden, können die Kosten dafür unter Umständen abgezogen werden. Es muss eine klare Trennung zwischen dem Immobilienkauf und der Dienstleistung erkennbar sein.
  • Abstandszahlungen an Mieter: Übernehmen Sie als Käufer im Rahmen des Erwerbs eine im Kaufvertrag gesondert ausgewiesene Abstandszahlung des Verkäufers an einen Mieter (z.B. für dessen vorzeitigen Auszug), kann dieser Betrag ebenfalls grunderwerbsteuerfrei sein.
  • Instandhaltungsrücklage bei Eigentumswohnungen: Beim Kauf einer Eigentumswohnung ist der auf das Sondereigentum entfallende Anteil der bereits angesparten Instandhaltungsrücklage unter bestimmten Umständen nicht grunderwerbsteuerpflichtig. Dies ist jedoch ein Bereich, in dem die Auffassungen der Finanzämter variieren können und eine genaue Formulierung im Kaufvertrag sowie der Nachweis der Höhe entscheidend sind.

Praktische Tipps für eine wasserdichte Vertragsgestaltung

Die Theorie der Grunderwerbsteuerersparnis ist eine Sache, die korrekte Umsetzung in der Praxis eine andere. Um spätere Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden und Ihre Abzüge erfolgreich geltend zu machen, ist die präzise Gestaltung des Kaufvertrages entscheidend.

* Detaillierte Auflistung und Bewertung: Listen Sie alle beweglichen Gegenstände und separat zu vergütende Leistungen explizit im Kaufvertrag auf. Jedes Objekt sollte mit einem nachvollziehbaren Einzelpreis versehen werden. Eine pauschale Nennung reicht in der Regel nicht aus.
* Angemessene Preise: Vermeiden Sie überzogene Preise für Inventar, um den Kaufpreis der Immobilie künstlich zu drücken. Das Finanzamt prüft die Plausibilität und kann bei offensichtlich unrealistischen Bewertungen die Abzüge verweigern oder Nachfragen stellen. Orientieren Sie sich an Wiederbeschaffungswerten oder dem Zeitwert gebrauchter Güter.
* Vertragliche Trennung: Stellen Sie sicher, dass der Kaufpreis für die Immobilie klar vom Kaufpreis für das Inventar oder die Dienstleistungen abgegrenzt ist. Eine transparente Aufschlüsselung ist hier das A und O.
* Dokumentation: Bewahren Sie Fotos des Inventars, Rechnungen (falls vorhanden) und andere Nachweise auf, die die Existenz und den Wert der abgezogenen Posten belegen.
* Expertise nutzen: Ziehen Sie unbedingt einen Notar und gegebenenfalls einen Steuerberater hinzu. Diese Experten können Sie umfassend beraten und sicherstellen, dass Ihr Kaufvertrag rechtlich einwandfrei ist und alle Möglichkeiten zur Steueroptimierung korrekt genutzt werden. Unterschätzen Sie nicht die Komplexität und die möglichen Fallstricke.

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