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Kaufnebenkosten beim Hauskauf: Die versteckten Gebühren neben dem Kaufpreis

Der Traum vom Eigenheim ist oft mit großen Erwartungen verbunden. Doch neben dem eigentlichen Kaufpreis warten weitere, oft unterschätzte Kosten auf Sie: die Kaufnebenkosten. Diese können Ihr Budget erheblich belasten, wenn Sie sie nicht von Anfang an fest einplanen. Bei Div-Immobilien.de helfen wir Ihnen, den vollen Umfang dieser 'versteckten Gebühren' zu verstehen und böse Überraschungen zu vermeiden.

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Warum die Kaufnebenkosten so wichtig sind: Mehr als nur der Kaufpreis

Wenn Sie sich mit dem Gedanken an einen Hauskauf tragen, steht in der Regel der Kaufpreis im Vordergrund. Doch diese Zahl allein erzählt nicht die ganze Geschichte. Die sogenannten Kaufnebenkosten addieren sich schnell zu einem beachtlichen Betrag hinzu, der je nach Bundesland und individueller Situation zwischen 8 % und 15 % des Kaufpreises ausmachen kann. Ein realistisches Budget muss diese Kosten unbedingt berücksichtigen, da sie in den meisten Fällen aus Eigenkapital finanziert werden müssen. Eine fehlende oder unzureichende Planung kann schnell dazu führen, dass Ihr Eigenheim-Traum am Ende platzt oder Sie sich finanziell überfordern.

Die Hauptbestandteile der Kaufnebenkosten im Überblick
  • Grunderwerbsteuer: Ein prozentualer Anteil des Kaufpreises, der an das jeweilige Bundesland abgeführt wird. Die Sätze variieren zwischen 3,5 % und 6,5 %.
  • Notar- und Gerichtskosten: Für die rechtliche Absicherung des Kaufvertrags und die Eintragung ins Grundbuch. Sie belaufen sich in der Regel auf ca. 1,5 % bis 2 % des Kaufpreises.
  • Maklerprovision (Courtage): Falls ein Immobilienmakler am Zustandekommen des Kaufvertrags beteiligt war. Die Höhe ist verhandelbar und regional unterschiedlich, oft zwischen 3,57 % und 7,14 % (inkl. MwSt.) des Kaufpreises, mittlerweile häufig hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt.

Detaillierte Betrachtung: Was steckt hinter jeder Position?

Um Ihnen ein noch klareres Bild zu vermitteln, beleuchten wir die Hauptposten genauer:

* Die Grunderwerbsteuer: Diese Steuer wird beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie fällig. Die Höhe legt jedes Bundesland selbst fest. So zahlen Sie beispielsweise in Bayern 3,5 %, während in Brandenburg oder Nordrhein-Westfalen 6,5 % anfallen. Der Betrag ist in der Regel innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheids zu entrichten und ist eine der größten Positionen der Kaufnebenkosten.

* Notar- und Gerichtskosten: Ein Immobilienkauf muss in Deutschland notariell beurkundet werden. Der Notar sorgt für die rechtliche Korrektheit des Kaufvertrags, klärt alle Details und überwacht die Abwicklung. Seine Gebühren sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem Kaufpreis. Hinzu kommen die Kosten für die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch sowie gegebenenfalls für die Eintragung einer Grundschuld, falls Sie den Kauf über eine Bank finanzieren. Planen Sie hierfür rund 1,5 % bis 2 % des Kaufpreises ein.

* Die Maklerprovision: Wenn Sie Ihre Wunschimmobilie über einen Makler finden, fällt in der Regel eine Provision an. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2020 wird die Maklerprovision beim Kauf von Wohnimmobilien, die von Verbrauchern genutzt werden, meist zwischen Käufer und Verkäufer hälftig geteilt. Die genaue Höhe variiert je nach Region und Vereinbarung, bewegt sich aber meist zwischen 3 % und 7 % (zzgl. Mehrwertsteuer) des Kaufpreises.

Oft übersehen: Weitere potenzielle Kostenpunkte

Neben den großen Posten gibt es noch weitere Ausgaben, die Ihr Budget belasten können und oft nicht auf den ersten Blick ersichtlich sind:

* Kosten für einen Immobiliengutachter: Möchten Sie auf Nummer sicher gehen und den Zustand sowie den Wert der Immobilie vor dem Kauf unabhängig prüfen lassen, können Kosten für einen Sachverständigen oder Gutachter anfallen (i.d.R. zwischen 500 € und 1.500 €).

* Finanzierungskosten: Banken erheben manchmal Gebühren für die Wertermittlung der Immobilie, die sie als Sicherheit für Ihren Kredit dient. Auch Bereitstellungszinsen können anfallen, wenn Sie das Darlehen nicht sofort nach Zusage abrufen.

* Umzugskosten: Vergessen Sie nicht die Ausgaben für den Umzug selbst. Ob Sie ein Umzugsunternehmen beauftragen oder Freunde und Familie mit Pizza und Getränken entlohnen – Kosten entstehen immer.

* Erste Sanierungs- oder Renovierungsarbeiten: Auch wenn die Immobilie in gutem Zustand erscheint, gibt es oft kleinere Dinge, die sofort erledigt werden müssen, wie Malerarbeiten, neue Bodenbeläge oder die Anschaffung einer neuen Küche. Planen Sie hierfür einen Puffer ein.

Häufige Fragen