Wohnungsgebäudeversicherung: Welche Schäden bei Elementargefahren gedeckt sind
Als Hausbesitzer ist Ihr Eigentum ein wertvolles Gut, das es zu schützen gilt. Doch Naturgewalten wie Überschwemmungen oder Stürme können immense Schäden verursachen. Ihre Wohngebäudeversicherung ist hier Ihr wichtigster Partner, um Sie vor den finanziellen Folgen solcher Ereignisse zu bewahren.
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Die Wohngebäudeversicherung: Ihr Schutzschild gegen unvorhergesehene Ereignisse
Die Wohngebäudeversicherung bildet die finanzielle Basis für den Schutz Ihrer Immobilie. Sie sichert das Gebäude selbst sowie alle fest damit verbundenen Bestandteile – von den Grundmauern über das Dach bis hin zu Einbaumöbeln – gegen eine Vielzahl von Risiken ab. Traditionell deckt sie Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Doch die Natur hält weitere, oft unberechenbare Gefahren bereit, die unter dem Begriff 'Elementargefahren' zusammengefasst werden. Diese können, wie die zunehmende Häufigkeit von Extremwetterereignissen zeigt, erhebliche Zerstörungen anrichten und existenzbedrohende finanzielle Belastungen verursachen. Hier kommt der erweiterte Schutz ins Spiel, der über die Standardleistungen hinausgeht.
Diese Elementargefahren sind oft im Versicherungsschutz enthalten
- ✓Überschwemmung: Schäden, die durch das Übertreten von oberirdischen Gewässern (Flüsse, Seen) oder durch heftige Niederschläge (Starkregen) entstehen, wenn diese auf dem Grundstück oder im Gebäude zu einer Ansammlung von Wasser führen.
- ✓Rückstau: Schäden, die entstehen, wenn Wasser aus der öffentlichen Kanalisation in das Gebäude eindringt, weil es aufgrund von Starkregen oder Hochwasser nicht mehr abfließen kann.
- ✓Erdbeben: Erschütterungen des Erdbodens, die Ihr Gebäude beschädigen können.
- ✓Erdsenkung: Eine natürliche Absenkung des Erdbodens über einer größeren Fläche.
- ✓Erdrutsch: Ein plötzliches Abgleiten von Erd- oder Gesteinsmassen an einem Hang.
- ✓Schneedruck: Schäden, die durch die schiere Last großer Schneemassen auf Dächern entstehen.
- ✓Lawinen: Abgleitende Schnee- und Eismassen in Gebirgsregionen, die auf das Gebäude treffen.
- ✓Vulkanausbruch: Schäden durch Asche, Gestein oder Lava, die bei einem Vulkanausbruch entstehen können.
Die erweiterte Elementarschadenversicherung: Warum sie so wichtig ist
Die gute Nachricht ist: Viele der genannten Elementargefahren lassen sich in Deutschland über eine sogenannte 'erweiterte Elementarschadenversicherung' absichern. Diese ist in der Regel kein automatischer Bestandteil Ihrer Wohngebäudeversicherung, sondern muss als Zusatzbaustein explizit in den Vertrag aufgenommen werden. Angesichts der zunehmenden Häufigkeit und Intensität von Extremwetterereignissen, bedingt durch den Klimawandel, ist dieser erweiterte Schutz heute wichtiger denn je. Ohne ihn bleiben Sie auf den teils immensen Kosten sitzen, die eine Überschwemmung, ein Erdrutsch oder starker Schneedruck an Ihrem Eigenheim verursachen kann. Prüfen Sie daher unbedingt Ihre bestehende Police oder lassen Sie sich bei Abschluss einer neuen Versicherung umfassend beraten. Achten Sie auf mögliche Ausschlüsse, Selbstbehalte und die Deckungssumme, um im Schadensfall optimal abgesichert zu sein.
So gehen Sie im Schadensfall richtig vor
Sollte der Ernstfall eintreten und Ihr Gebäude durch eine Elementargefahr beschädigt werden, ist schnelles und überlegtes Handeln gefragt, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden und die Abwicklung zu beschleunigen:
* Sicherung des Gebäudes: Treffen Sie umgehend Maßnahmen zur Schadensminderung, sofern dies ohne Eigengefährdung möglich ist. Pumpen Sie Wasser ab, decken Sie undichte Stellen provisorisch ab. Dokumentieren Sie diese Maßnahmen.
* Dokumentation ist alles: Machen Sie detaillierte Fotos und Videos von allen Schäden, bevor Sie mit Aufräumarbeiten beginnen. Notieren Sie Datum und Uhrzeit des Schadensereignisses.
* Schadensmeldung: Informieren Sie unverzüglich Ihre Versicherung. Dies sollte meist innerhalb weniger Tage nach Kenntnis des Schadens geschehen. Halten Sie Ihre Versicherungsnummer und eine kurze Beschreibung des Vorfalls bereit.
* Beschädigte Gegenstände aufbewahren: Entsorgen Sie beschädigte Gegenstände nicht sofort. Die Versicherung könnte diese für die Schadensbegutachtung sehen wollen.
* Kostenvoranschläge einholen: Bitten Sie Handwerker, die Schäden begutachten, um detaillierte Kostenvoranschläge für die Reparatur. Besprechen Sie größere Reparaturen stets vorab mit Ihrer Versicherung.