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Wohnungsgeberbestätigung: Was Vermieter beim Einzug neuer Mieter beachten müssen

Der Einzug neuer Mieter ist für Vermieter mit verschiedenen administrativen Aufgaben verbunden. Eine davon ist die Ausstellung der Wohnungsgeberbestätigung – ein oft unterschätztes Dokument mit großer rechtlicher Relevanz. Erfahren Sie hier, welche Pflichten Sie als Wohnungsgeber haben und wie Sie diese korrekt erfüllen.

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Was ist die Wohnungsgeberbestätigung und warum ist sie wichtig?

Die Wohnungsgeberbestätigung, auch als Vermieterbescheinigung bekannt, ist ein zentrales Dokument im deutschen Melderecht. Sie bestätigt dem Mieter, dass er tatsächlich in die angegebene Wohnung eingezogen ist und ist zwingend erforderlich für die Anmeldung des Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt. Seit dem 1. November 2015 ist diese Bestätigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG) wieder gesetzlich vorgeschrieben, nachdem sie zwischenzeitlich abgeschafft wurde. Als Vermieter sind Sie somit nicht nur für die Überlassung der Wohnung zuständig, sondern auch für die ordnungsgemäße Ausstellung dieses Dokuments. Ziel ist es, Scheinanmeldungen entgegenzuwirken und die Transparenz im Melderegister zu erhöhen.

Diese Informationen muss die Wohnungsgeberbestätigung enthalten
  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers (Vermieter).
  • Name und Anschrift des Eigentümers, falls dieser nicht der Wohnungsgeber ist.
  • Einzugsdatum der meldepflichtigen Person.
  • Anschrift der Wohnung.
  • Namen aller meldepflichtigen Personen, die in die Wohnung einziehen.
  • Unterschrift des Wohnungsgebers (oder eine gleichwertige elektronische Form).

Fristen, Übergabe und Konsequenzen bei Pflichtverletzung

Als Wohnungsgeber sind Sie verpflichtet, die Bestätigung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug des Mieters auszustellen und diesem auszuhändigen. Die Übergabe kann persönlich, per Post oder auch digital (z.B. per E-Mail mit digitaler Signatur) erfolgen, solange die Echtheit gewährleistet ist. Wichtig ist, dass der Mieter das Originaldokument für seine Anmeldung erhält. Beachten Sie: Eine Kopie der Bestätigung müssen Sie als Wohnungsgeber für mögliche Rückfragen des Meldeamtes ein Jahr lang aufbewahren. Verstöße gegen die Meldepflichten, wie die Nichtausstellung, verspätete Ausstellung oder die Ausstellung einer falschen Wohnungsgeberbestätigung, können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen. Diese können bis zu 1.000 Euro betragen, bei Scheinanmeldungen sogar bis zu 50.000 Euro. Sorgen Sie daher stets für eine fristgerechte und korrekte Ausstellung, um rechtliche Probleme zu vermeiden und Ihren Mietern eine reibungslose Anmeldung zu ermöglichen.

Häufige Fragen